1. PHV Laatzen e.V von 1953

-Freundlicher Umgang mit Hund und Mensch -

Das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG)


Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden vom 26. Mai 2011 soll Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sein können, so weit wie möglich verhindern. Kernpunkte des Gesetzes sind die Sachkunde, die Kennzeichnung, die Haftpflichtversicherung und das Zentrale Hunderegister. Das Gesetz setzt auf die Schulung der Hundehalterinnen und Hundehalter, verzichtet auf sogenannte Rasselisten und soll effektiv dem auffälligen Verhalten von Hunden in Form von Beißvorfällen vorbeugen.
Sachkunde
Seit 1. Juli 2013 sind hundehaltende Personen verpflichtet, ihre Sachkunde nachzuweisen. Dieser Nachweis der Sachkunde („Hundeführerschein“) wird aufgeteilt in eine theoretische Prüfung und eine praktische Prüfung. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung erfolgreich zu absolvieren. Hundehaltende Personen sollen im Rahmen beider Prüfungsteile nachweisen, dass Grundkenntnisse zum Verhalten des Hundes und seinen Bedürfnissen vorhanden sind. Die hundehaltende Person muss seinen Hund einschätzen können und Belästigungen anderer durch den Hund vermeiden. Er beziehungsweise sie muss gefährliche Situationen erkennen und fähig sein, möglichen Gefahren rechtzeitig vorzubeugen. Seit 1. Juli 2013 sind hundehaltende Personen verpflichtet, ihre Sachkunde nachzuweisen. Dieser Nachweis der Sachkunde („Hundeführerschein“) wird aufgeteilt in eine theoretische Prüfung und eine praktische Prüfung. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung erfolgreich zu absolvieren. Hundehaltende Personen sollen im Rahmen beider Prüfungsteile nachweisen, dass Grundkenntnisse zum Verhalten des Hundes und seinen Bedürfnissen vorhanden sind. Die hundehaltende Person muss seinen Hund einschätzen können und Belästigungen anderer durch den Hund vermeiden. Er beziehungsweise sie muss gefährliche Situationen erkennen und fähig sein, möglichen Gefahren rechtzeitig vorzubeugen.

 

Antrag- Hundeführerschein
Antrag_Hundefuehrerschein 03.2023.docx (36.09KB)
Antrag- Hundeführerschein
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Nächster Termin: 16.03.2024 Anmeldung bis zum 06.03.2024